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Tuning?

Aber sicher!


27. Oktober 2024

Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt. Die möglichen Maßnahmen sind nicht unendlich, aber sehr vielfältig. Sie reichen vom einfachen Zierstreifen bis zum anspruchsvollen Motortuning.Damit beim Tuning alles regelkonform durchgeführt wird und das Auto sicher bleibt, sollten Fachleute ans Werk.
  • Text | Fotos:
    KÜS

Das eigene Fahrzeug nach eigenem Geschmack zu verschönern oder zu individualisieren, ist der Wunsch vieler Autobesitzer. Die möglichen Maßnahmen dafür sind nicht unendlich, aber sehr vielfältig. Sie reichen vom einfachen Zierstreifen bis zum anspruchsvollen Motortuning.

Das Anbringen von Zierstreifen auf der Karosserie ist eine rein optische Veränderung ohne technische Bedeutung. Aber: Viele Individualisierungen (Tuning-Maßnahmen)  verändern das Fahrverhalten des Fahrzeugs und haben Einfluss auf seine Handhabung. Sie haben auch Einfluss auf die Sicherheit aller, die am Straßenverkehr teilnehmen.

Prüfung der Freigängigkeit der Räder bei Änderungen von Rad/Reifenkombination und/oder Fahrwerken

Zu den beliebtesten Tuning-Maßnahmen zählt die Änderung einer Rad-/Reifenkombination beziehungsweise das Anbringen von Sonderrädern. Ebenfalls sehr beliebt ist die Änderung des Fahrwerks. Sie wird vorgenommen, um das Fahrverhalten des Fahrzeugs nach eigenem Wunsch zu ändern. Sehr populär sind auch Spoiler. Sie können sich auf das Fahrverhalten auswirken, die Kurvenfahreigenschaften beeinflussen und schließlich die Bodenanpresskraft beziehungsweise das Bremsverhalten.

Was muss man tun, um beim Tuning auf der sicheren Seite zu sein?

Zunächst: Bei vielen Tuning-Maßnahmen muss entweder der Nachweis über deren Rechtmäßigkeit in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) mitgeführt oder eine  Fahrzeuguntersuchung vorgenommen und nachgewiesen werden, die sich auf die Änderung am Fahrzeug bezieht. Das kann eine Einzelabnahme nach § 19.2 in Verbindung mit § 21 sein oder eine Änderungsabnahme nach 19.3 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Anbau oder Änderung von Luftleiteinrichtungen (Spoiler), um die Auswirkung auf Auftrieb oder Abtrieb zu messen

Und: Diese Fahrzeuguntersuchungen dürfen nur von Experten mit entsprechender Qualifikation vorgenommen werden. Das kann, je nach Untersuchung, ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation (zum Beispiel der KÜS) sein, ein Unterschriftsberechtigter eines technischen Dienstes oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS). Wann welche dieser Personen in solchen Fällen tätig werden darf, ist gesetzlich genau geregelt.

Die Bedeutung der Prüfzeugnisse (zum Beispiel ABE oder Teilegutachten) wird gerne unterschätzt. Der Anbau von Teilen, die zu einer Gefährdung führen können, lassen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Achtung: Sie erlischt nicht, wenn es ein gültiges Prüfzeugnis für diese Änderung an diesem Fahrzeug gibt und eine unter Umständen erforderliche Änderungsabnahme (§ 19.3 StVZO) durchgeführt wird. Gibt es kein gültiges Prüfzeugnis oder die Auflagen des Prüfzeugnisses werden nicht eingehalten, kann ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis erstellt werden. Mit dem Gutachten zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis muss der Tuner nun zur zuständigen Zulassungsstelle. Diese erteilt nun eine neue Betriebserlaubnis für das getunte Fahrzeug.

Also: Fahrzeugtuning, die Veränderung am Fahrzeug nach eigenem Gusto, muss Spaß machen, klar! Sie muss dabei aber auch regelkonform und sicher sein. Und das alles passt bestens zusammen! Gerne unterstützt Sie die KÜS bei allen Fragen zum Tuning, damit Sie in jedem auf der sicheren Seite sind.

Den KÜS-Partner in Ihrer Nähe finden Sie ganz einfach im Internet unter www.kues-fahrzeugueberwachung.de/standortsuche.

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