Teilnahmebedingungen & Vertragserklärungen
Art der Veranstaltung
Fahrtraining auf einer Rundstrecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Bei dieser Rundstrecke handelt es sich um eine umfänglich eingerüstete Rennstrecke, die ausschließlich unter Sicherheitsaspekten ausgewählt wurde. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrtzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung (Briefing) ist Pflicht für alle Fahrer. Eine versäumte Fahrerbesprechung kann ggf. für € 50,- nachgebucht werden. Jeder Teilnehmer kennt und akzeptiert die Fahrregeln für diese Veranstaltung! Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung, bei Verstößen gegen die Fahrdisziplin oder die Fahrregeln sowie die Anordnungen des Veranstalters kann der Teilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Zugelassen sind alle Automobile, die der Ausschreibung entsprechen. Die Fahrzeuge müssen sich in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand befinden und mit Abschleppvorrichtungen (Haken o.ä.) ausgestattet sein. Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis bzw. Inhaber einer gültigen Lizenz zum Führen des eingesetzten Fahrzeuges. Gültige Fahrzeugpapiere sind auf Verlangen vorzulegen. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Der Teilnehmer ist auch zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass es sich um eine rechtsgültige Verzichtserklärung handelt. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei. Beifahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein (in Italien, Frankreich und auf der Nordschleife mindestens 18 Jahre).
Der Teilnehmer stimmt Foto-, Ton- und Filmaufnahmen während der Veranstaltung sowie der unentgeltlichen Verwendung dieser auf der PistenclubInternetseite und für sonstige Pistenclub-Veröffentlichungen zu.
Sonstige Bestimmungen
Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die Kosten für
seine Fahrzeuge, Anreise, Verpflegung und Unterkunft selbst. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen
oder durch von Behörden angeordnete Auflagen, erforderliche Änderungen des Programms vorzunehmen oder ggf. auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies
durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter
berechtigt, die Veranstaltung (oder einzelne Gruppen) abzusagen. In diesem Fall werden entrichtete Teilnahmegebühren zurückgezahlt. Weitere Ansprüche
gegenüber dem Veranstalter können hieraus nicht hergeleitet werden.
Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Fahrten oder Mitfahrten gegen Entgelt wie z.B. „Taxi-Fahrten“ und Instruktionen durch
nicht vom Veranstalter autorisierte Personen und Instruktoren sind nicht zugelassen. Verstöße ziehen den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung nach
sich.
Transponder (gegenwärtig nur Nordschleife & Bilster Berg) / Lautstärke der Fahrzeuge
Bei der Organisation vor Ort wird gegen Pfand (Ausweis, Führerschein) zur Messung der Lautstärke und Identifikation jedes Fahrzeuges ein Transponder
ausgegeben. Dieser muss entsprechend den Vorgaben montiert werden. Bei Verlust oder Nichtrückgabe ist dieser vom Teilnehmer zu ersetzen. Das Fahrzeug
muss die maximale Lautstärkenvorgabe des Streckenbetreibers einhalten. Bei Überschreitung der max. Lautstärke erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Startgeldes.
Kosten für den Teilnehmer bei Stornierung dieser Anmeldung
Bei einer Stornierung bis 30/14/7 Tage vor der Veranstaltung ist der Nennbetrag i.H.v. 25%/50%/75% zu entrichten. Bei einer Stornierung von weniger als 7
Tagen vor der Veranstaltung bzw. bei Nichterscheinen ist der volle Nennbetrag fällig. Über eventuelle Ausnahmen von dieser Regelung, z.B. bei persönlichen
Härtefällen oder höherer Gewalt, entscheidet die Clubleitung.
Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
1) Die Teilnehmer (alle Fahrer, Beifahrer, Teams, KFZ-Eigentümer, -halter, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen
vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Haftung und Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche
jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen:
- den oder die Veranstalter, einschließlich aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen
- deren Helfer, Instrukteure und Fahrtrainer, Sportleiter und Sportwarte, dem Strecken-Eigentümer und –betreiber
- allen angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeitern einschließlich Streckenposten und sonstigen beauftragten Personen und Firmen
- Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger,
soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen,
außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Instruktoren mit Teilnehmer-Fahrzeugen fahren (z.B. Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer Clubmitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B. Demonstrationsfahrten).
2) Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen; hier gilt kein Haftungsverzicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche
sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursachen, dem Geschädigten zu
ersetzen und direkt mit ihm oder über die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht.
3) Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorgenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von
den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadens die Vorgenannten in Mithaftung nehmen.
Durch Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit
Abgabe dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter gilt für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung. Die Haftung gegenüber den anderen Teilnehmern bleibt bestehen.