Sicherheit steht bei unseren Veranstaltungen an erster Stelle. Damit alle Teilnehmer, Zuschauer und das Streckenpersonal im Falle eines Unfalls bestmöglich geschützt sind, ist für den Einsatz auf der Rennstrecke ein ausreichender Haftpflichtschutz gesetzlich vorgeschrieben.
Menü Subtitle: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)
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Sicherheit steht bei unseren Veranstaltungen an erster Stelle. Damit alle Teilnehmer, Zuschauer und das Streckenpersonal im Falle eines Unfalls bestmöglich geschützt sind, ist für den Einsatz auf der Rennstrecke ein ausreichender Haftpflichtschutz gesetzlich vorgeschrieben.
Introtext: Beim Pistenclub fahren wir nicht gegeneinander, sondern miteinander. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich alle Teilnehmer an unsere Regeln halten. Diese dienen nicht nur der Sicherheit, sondern sorgen auch für einen reibungslosen Ablauf und somit mehr Fahrzeit für alle Teilnehmer.
Menü Subtitle: Welche Regeln gelten beim Pistenclub und wie verhalte ich mich richtig auf der Strecke?
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Einleitungstext: Beim Pistenclub fahren wir nicht gegeneinander, sondern miteinander. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich alle Teilnehmer an unsere Regeln halten. Diese dienen nicht nur der Sicherheit, sondern sorgen auch für einen reibungslosen Ablauf und somit mehr Fahrzeit für alle Teilnehmer.
Beim Pistenclub fahren wir nicht gegeneinander, sondern miteinander. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich alle Teilnehmer an unsere Regeln halten. Diese dienen nicht nur der Sicherheit, sondern sorgen auch für einen reibungslosen Ablauf und somit mehr Fahrzeit für alle Teilnehmer.
Menü Subtitle: Was Du vor der Teilnahme an unseren Veranstaltungen wissen solltest.
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Headline Zeile 2: Teilnahmebedingungen
Headline Zeile 3: und Vertragserklärungen
Art der Veranstaltung
Fahrtraining auf einer Rundstrecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Bei dieser Rundstrecke handelt es sich um eine umfänglich eingerüstete Rennstrecke, die ausschließlich unter Sicherheitsaspekten ausgewählt wurde. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrtzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung (Briefing) ist Pflicht für alle Fahrer. Eine versäumte Fahrerbesprechung kann ggf. für € 50,- nachgebucht werden. Jeder Teilnehmer kennt und akzeptiert die Fahrregeln für diese Veranstaltung! Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung, bei Verstößen gegen die Fahrdisziplin oder die Fahrregeln sowie die Anordnungen des Veranstalters kann der Teilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Zugelassen sind alle Automobile, die der Ausschreibung entsprechen. Die Fahrzeuge müssen sich in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand befinden und mit Abschleppvorrichtungen (Haken o.ä.) ausgestattet sein. Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis bzw. Inhaber einer gültigen Lizenz zum Führen des eingesetzten Fahrzeuges. Gültige Fahrzeugpapiere sind auf Verlangen vorzulegen. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Der Teilnehmer ist auch zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass es sich um eine rechtsgültige Verzichtserklärung handelt. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei. Beifahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein (in Italien, Frankreich und auf der Nordschleife mindestens 18 Jahre).
Der Teilnehmer stimmt Foto-, Ton- und Filmaufnahmen während der Veranstaltung sowie der unentgeltlichen Verwendung dieser auf der PistenclubInternetseite und für sonstige Pistenclub-Veröffentlichungen zu.
Sonstige Bestimmungen
Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die Kosten für seine Fahrzeuge, Anreise, Verpflegung und Unterkunft selbst. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder durch von Behörden angeordnete Auflagen, erforderliche Änderungen des Programms vorzunehmen oder ggf. auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung (oder einzelne Gruppen) abzusagen. In diesem Fall werden entrichtete Teilnahmegebühren zurückgezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter können hieraus nicht hergeleitet werden.
Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Fahrten oder Mitfahrten gegen Entgelt wie z.B. „Taxi-Fahrten“ und Instruktionen durch nicht vom Veranstalter autorisierte Personen und Instruktoren sind nicht zugelassen. Verstöße ziehen den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung nach sich.
Transponder (gegenwärtig nur Nordschleife & Bilster Berg) / Lautstärke der Fahrzeuge
Bei der Organisation vor Ort wird gegen Pfand (Ausweis, Führerschein) zur Messung der Lautstärke und Identifikation jedes Fahrzeuges ein Transponder ausgegeben. Dieser muss entsprechend den Vorgaben montiert werden. Bei Verlust oder Nichtrückgabe ist dieser vom Teilnehmer zu ersetzen. Das Fahrzeug muss die maximale Lautstärkenvorgabe des Streckenbetreibers einhalten. Bei Überschreitung der max. Lautstärke erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Startgeldes.
Kosten für den Teilnehmer bei Stornierung dieser Anmeldung
Bei einer Stornierung bis 30/14/7 Tage vor der Veranstaltung ist der Nennbetrag i.H.v. 25%/50%/75% zu entrichten. Bei einer Stornierung von weniger als 7 Tagen vor der Veranstaltung bzw. bei Nichterscheinen ist der volle Nennbetrag fällig. Über eventuelle Ausnahmen von dieser Regelung, z.B. bei persönlichen Härtefällen oder höherer Gewalt, entscheidet die Clubleitung.
Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
1) Die Teilnehmer (alle Fahrer, Beifahrer, Teams, KFZ-Eigentümer, -halter, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Haftung und Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen:
den oder die Veranstalter, einschließlich aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen
deren Helfer, Instrukteure und Fahrtrainer, Sportleiter und Sportwarte, dem Strecken-Eigentümer und –betreiber
allen angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeitern einschließlich Streckenposten und sonstigen beauftragten Personen und Firmen
Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden
die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen,
außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Instruktoren mit Teilnehmer-Fahrzeugen fahren (z.B. Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer Clubmitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B. Demonstrationsfahrten).
2) Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen; hier gilt kein Haftungsverzicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursachen, dem Geschädigten zu ersetzen und direkt mit ihm oder über die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht.
3) Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorgenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadens die Vorgenannten in Mithaftung nehmen.
Durch Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Abgabe dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Haftung gegenüber den anderen Teilnehmern bleibt bestehen.